Google Analytics – Zusatz zur Datenverarbeitung

Bildquelle: Pixabay, 6689062

Vor ein paar Tagen fiel mir der Zusatz zur Datenverarbeitung in den Einstellungen eines von mir einst angelegten und zu löschenden Analytics-Kontos auf.

Die Vereinbarung zur Datenverarbeitung durch Google kommt an dieser Stelle durch die Zustimmung zu der Erklärung die sich mit Zusatz anzeigen öffnet, zustande. Hinterher auf speichern klicken. Ist das Konto bereits mit dem Profil einer Organisation verknüpft (360suite.google.com), war es das. Bei fehlenden Profildaten kann der Prozess über Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten vervollständigt werden.

Die Vereinbarung gilt als getroffen, wenn anschließend Die Zustimmung für den Zusatz zur Datenverarbeitung für dieses Konto erfolgte am {Datum}. zu sehen ist.

Für deutsche Website-Betreiber bedeutet das eine Vereinfachung. Bisher musste man dort nämlich die vertragliche Vereinbarung mit Google per Schriftverkehr treffen. Per 25.05.2018 entfällt dieses Erfordernis, und es gilt ebenso die Mausklick-Variante.

Anmerkung: damit entfällt allerdings nicht die Pflicht zur Pseudonymisierung von IP-Adressen und der Hinweis auf OptOut

Bitte Kommentarfunktion nicht für Supportanfragen nutzen. Dem kann hier nicht entsprochen werden. Die Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Namens ist nicht erforderlich. Einen (Spitz)-Namen zu nennen wäre aber doch nett.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Sowohl angegebener Name als auch E-Mail-Adresse (beides ist optional, dafür werden alle Kommentare vor Veröffentlichung geprüft) werden dauerhaft gespeichert. Du kannst jeder Zeit die Löschung Deiner Daten oder / und Kommentare einfordern, direkt über dieses Formular (wird nicht veröffentlicht, und im Anschluss gelöscht), und ich werde das umgehend erledigen. – Mit hinterlassenen Kommentaren hinterlegte IP-Adressen werden nach zwei Monaten automatisch gelöscht

publicly queryable